Patientenbeirat für partizipative Forschung
Mecklenburg-Vorpommern

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit des Patientenbeirat für partizipative Forschung Mecklenburg-Vorpommern der Universitätsmedizin Rostock

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.partbeirat-mv.de/.
Der Patientenbeirat für partizipative Forschung Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im
Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils
gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der
BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Nicht alle Bilder, Grafiken und Frames verfügen über einen beschreibenden Alternativtext, wodurch Screenreader die entsprechenden Bildinhalte nicht erfassen können.
  • Wenige Bilder haben womöglich den Dateinamen als Alternativtext.
  • An mehreren Stellen werden Grafiken mit Schrift verwendet. Nicht immer ist der enthaltene Text über den Alternativtext wahrnehmbar. In einigen Fällen enthält der dazugehörige Fließtext die Informationen als Textalternative. In einigen Fällen ist der Text nur dekorativ.
  • Sehr wenige Elemente können nicht mit Screenreadern angesteuert werden.
  • Nicht alle Videos verfügen über Untertitel.
  • Nicht alle Farbkontraste erfüllen die Mindestanforderungen an den Farbkontrast.
  • Die visuell wahrnehmbare Beschriftung mehrerer Bedienelemente weicht von der programmatischen Beschriftung ab. Die Bedienelemente können nicht per Spracheingabe der visuellen Namen bedient werden.
  • Nicht alle Links sind „sprechend“ benannt oder mit einem aussagekräftigen Alternativtext versehen.
  • Das Captcha am Ende von Formularen kann nicht mit Screenreadern erfasst werden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärden­sprache vorhanden.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt.
[Nennen Sie die verwendete Prüfmethode und listen Sie ggf. die getesteten Inhalte auf.]
Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten Überprüfung] überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte
nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können
sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen
Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Feedback-Formular

Bitte beachten: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflicht und müssen ausgefüllt werden.

Zuständigkeit für die barrierefreie Zugänglichkeit

Patientenbeirat für partizipative Forschung Mecklenburg-Vorpommern
Klinik für Forensische Psychiatrie
Gehlsheimer Straße 20
18147 Rostock

Telefon: 0381 123 456 789
E-Mail: part-mv@med.uni-rostock.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von
sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf
Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen
stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren
nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen
erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als
Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre
Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch
die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis
festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

Patientenbeirat für partizipative Forschung Mecklenburg-Vorpommern

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Gehlsheimer Straße 20 · 18147 Rostock

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